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WIDERRUFSRECHT FÜR FERNABSATZVERTRÄGE
Wenn der Kaufvertrag unter ausschließlicher Zuhilfenahme
fernkommunikationstauglicher Mittel, wie in § 5a Abs 2 KSchG
(Konsumentenschutzgesetz) beschrieben, zustande kommt, kann der Verbraucher
seine Bestellung innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware oder Bestellung
der Dienstleistung, ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Brief, Fax)
oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Eine KschG-konforme
Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsabschluß zugestellt. Die
Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Zur Wahrung
der Frist genügt die rechtzeitige
Verpackungs- und Versandkosten werden dem Verbraucher nicht erstattet.
Absendung des schriftlichen Widerrufs an:
Johannes Fürpaß
Gärtnergasse 24
2421 Kittse
Fax: +43 (0) 664 3104861
E-Mail: verkauf@edv-fuerpass.at
Vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind folgende Geschäftsfälle:
- Kaufverträge über Produkte, die nach Kundenspezifikationen individuell
angefertigt werden und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind
(im Besonderen PC-Systeme und Notebooks nach dem BTO-Prinzip (build-to-order)
- Kaufverträge, bei denen an die erworbenen Waren auch Dienstleistungen
gekoppelt sind (zB Installation bei edv-fuerpass.at erworbener Software auf ebenfalls bei
edv-fuerpass.at gekauften PCSystemen)
- Dienstleistungsverträge, mit deren Ausführung bestellungsgemäß dem Verbraucher
gegenüber innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird
- Kaufverträge über Software, sofern die gelieferten Waren entsiegelt wurden.
Widerrufsfolgen:
Im Fall des wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen Zug um
Zug zurückzustellen und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann
der Verbraucher die empfangene Ware nicht, nur teilweise oder in
verschlechtertem Zustand zurückgeben, muss er Wertersatz leisten. Dies gilt
nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie
sie etwa in den Geschäftsräumlichkeiten der edv-fuerpass.at möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Der Verbraucher kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
er die Ware nicht wie sein Eigentum in Betrieb nimmt und alles unterlässt, was
den Wert beeinträchtigen kann. Es gilt nach § 5g Abs 2 KSchG als vereinbart,
dass der Verbraucher die Kosten des Rücktransports, unabhängig vom Wert der
Sache, zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Die bereits erbrachten und somit endgültig nicht dem Widerruf unterliegenden
Dienstleistungen (Zusammenbau bzw. Zerlegung von Komponenten eines PC,
Installation und Lizenzvergabe von Software) vermindern entsprechend den zur
Rückerstattung an den Kunden gelangenden Kaufpreis bzw. werden dem Kunden bei
Annahmeverweigerung in Rechnung gestellt und als offene Forderung behandelt
werden.
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